Diebstahl am Frühzug!

20. November 2012 / Polizeimeldung. Ein Kriminalfall ohne Beispiel ereignete sich gestern früh auf dem Bahnhof Großbommeln. Es handelt sich um einen schweren Raub, wobei der oder die Täter mit äußerster Dreistigkeit zu Werke gingen.

Das Geschehen muß sich den Ermittlungen zufolge abgespielt haben, nachdem pünktlich um 7 Uhr der Nahgüterzug aus Stedeleben in Großbommeln eingetroffen war, bestehend aus drei offenen DRG-Güterwaggons der Gattngen„Stuttgart“, „Erfurt“ und „Schwerin“. Die Lok rangierte während des Vorfalls, um von einem ans andere Ende des Zuges umzusetzen. Zur Beladung waren auf dem Bahnsteig Handelswaren der örtlichen Kleinindustrie bereitgestellt worden, darunter zwei Kisten mit Maschinenteilen, jeweils eine grüne und eine braune Kiste mit Glaswaren, diverse Säcke sowie Fässer verschiedenen Inhaltes, darunter eines mit Gefahrgut.

Ferner wurden einige kleinere Kisten mit verkorkten Flaschen auf den Rungenwagen „Stuttgart“ geladen und mit einer Plane abgedeckt. Der Zug sollte Großbommeln um 8.21 Uhr in Richtung Stedeleben verlassen, um von dort nach Kleinklöten weiterzufahren. Indessen wurde kurz vor Abfahrt ein aufmerksamer Reisender gewahr, wie neben dem Gleis, auf dem der Zug auf Abfahrt wartete, eine leere Portwein-Flasche auf der Ladestraße landete. Kurz darauf entfernte sich ein LKW der Marke „Höllerich“ auffallend schnell vom Bahnhofsgelände. Eine nähere Untersuchung ergab, daß die erwähnte Kiste mit verkorkten Flaschen fehlte.

Die Polizei bittet um Mithilfe bei der Suche nach den Tätern! Es soll zur Tatzeit außer dem erwähnten auch noch ein weiterer Reisender am Bahnsteig gewartet haben. Dieser wird aufgefordert, sich umgehend auf der Polizeiwache in Stedeleben zu melden. Dasselbe gilt für dritte Personen, denen zur Tatzeit irgendwelche außergewöhnlichen Umstände zu Augen oder Ohren gekommen sind. Im Moment ist davon auszugehen, daß sich mindestens einer der Täter zeitweise unter der Plane auf dem Wagen versteckt hielt und sich daselbst auch vom Inhalt des Diebesguts überzeugt haben muß. Hinweise auf entsprechend alkoholisierte Personen werden in diesem Zusammenhang auf Wunsch auch vertraulich behandelt.